Norm
ABGB §863 CVRechtssatz
Das Pfandrecht des Anwaltes an der Kostenforderung hindert nicht, daß sein Mandant diese Forderung zur Aufrechnung verwendet, wenn der Anwalt durch schlüssige Handlungen zu erkennen gegeben hat, daß er auf seinem gesetzlichen Pfandrecht nicht besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038755Dokumentnummer
JJR_19541103_OGH0002_0020OB00606_5400000_001