Norm
ABGB §877Rechtssatz
Auch die bei rückwirkender Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern erforderliche Bereinigung ihrer gegenseitigen Ansprüche kann im weiteren Sinne des Wortes als eine "Auseinandersetzung" bezeichnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025236Dokumentnummer
JJR_19541110_OGH0002_0010OB00834_5400000_001