RS OGH 1954/11/10 1Ob834/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1954
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Norm

ABGB §877
ABGB §1175
ABGB §1210

Rechtssatz

Auch die bei rückwirkender Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern erforderliche Bereinigung ihrer gegenseitigen Ansprüche kann im weiteren Sinne des Wortes als eine "Auseinandersetzung" bezeichnet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025236

Dokumentnummer

JJR_19541110_OGH0002_0010OB00834_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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