Norm
ABGB §1299 A2Rechtssatz
Solange das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, kann der Verurteilte nicht vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026373Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019