Norm
VersVG §39 Abs2Rechtssatz
Ist auf Grund einer zugekommenen qualifizierten Mahnung gemäß § 39 Abs 2 VersVG Leistungsfreiheit eingetreten, ändert sich hiedurch am Bestand des Versicherungsverhältnisses selbst, also an der Vertragsdauer und der Prämienzahlungspflicht nichts. Der Erwerber des versicherten Gegenstandes tritt in dieses Vertragsverhältnis ein, so wie es im Zeitpunkt des Erwerbes besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0080799Dokumentnummer
JJR_19541117_OGH0002_0030OB00722_5400000_003