Norm
ABGB §784Rechtssatz
Die Ansicht, daß bei der zwecks Berechnung des Pflichtteiles nach § 784 ABGB vorzunehmenden Schätzung Rechte auf wiederkehrende Leistungen unter Zugrundelegung des im § 58 JN aufgestellten Maßstabes zu schätzen seien, kann nicht gebilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015399Dokumentnummer
JJR_19541117_OGH0002_0020OB00754_5400000_002