Norm
ABGB §783Rechtssatz
Das Gesetz stellt bezüglich ihrer Beitragspflicht zum Pflichtteil Erben und Vermächtnisnehmer einander durchaus gleich. Die Haftung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten nach Maß der erhaltenen Zuwendung trifft alle, die Zuwendungen aus dem Nachlass erhalten haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0012897Dokumentnummer
JJR_19541117_OGH0002_0020OB00754_5400000_001