RS OGH 1954/11/24 2Ob647/54, 2Ob127/55, 5Ob702/76, 5Ob512/78, 1Ob623/85, 1Ob567/88, 6Ob637/88, 1Ob57

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Veröffentlicht am 24.11.1954
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Norm

ABGB §1118 B1

Rechtssatz

Das Aufhebungsbegehren ist auch dann gerechtfertigt, wenn nur eine Säumnis in der Zahlung eines Teilbetrages vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020921

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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