Norm
ABGB §1118 B1Rechtssatz
Das Aufhebungsbegehren ist auch dann gerechtfertigt, wenn nur eine Säumnis in der Zahlung eines Teilbetrages vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020921Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008