Norm
ABGB §43 BRechtssatz
Das deutsche Gesetz über die Beibehaltung das Rechts zur Führung von Adelsprädikaten wurde in Österreich nicht eingeführt. Es blieb somit das Gesetz über die Aufhebung des Adels für ehemalige österreichische Staatsbürger weiterhin in Geltung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0009365Dokumentnummer
JJR_19541124_OGH0002_0010OB00869_5400000_001