Norm
ABGB §1330 Abs2 BIIRechtssatz
Verdachtsweise Behauptung eines betrügerischen Vorgehens in einer Anzeige reicht zur Herstellung des Tatbestandes des § 1330 Abs 2 ABGB hin. Nur unbestimmte Verdächtigungen allgemeiner Art fallen nicht unter diese Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0032305Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2017