Norm
ABGB §1165 FRechtssatz
Der Mangel der baubehördlichen Genehmigung hat nicht die Nichtigkeit des Werkvertrages über die Bauführung zur Folge, zumal die Beschaffung der baubehördlichen Genehmigung Sache des Bauherrn und nicht des Bauführers ist, sofern nicht das Gegenteil vereinbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025923Dokumentnummer
JJR_19541124_OGH0002_0030OB00595_5400000_004