RS OGH 1954/11/24 1Ob779/54

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Veröffentlicht am 24.11.1954
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Norm

AußStrG §9 E1

Rechtssatz

Die Tatsache, daß der Erbenmachthaber den Rekurs ohne ausdrückliche Anführung der Erben als Rekurswerber (und in "Ich - Form" verfaßt) einbringt, um gegen die Abweisung eines Erbenantrages zu remonstrieren, kann nicht zur Zurückweisung des Rekurses mit der Begründung führen, der Erbenmachthaber habe keine eigene Parteistellung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 779/54
    Entscheidungstext OGH 24.11.1954 1 Ob 779/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006383

Dokumentnummer

JJR_19541124_OGH0002_0010OB00779_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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