Norm
ABGB §699Rechtssatz
Bedingung: Die Legatare sollten der erblasserischen Witwe in dem Hause, das zu 1/6 dem Erblasser, im übrigen aber den Legataren gehört, das Wohnungseigentumsrecht einräumen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015344Dokumentnummer
JJR_19541125_OGH0002_0020OB00853_5400000_001