RS OGH 1954/12/1 3Ob777/54, 8Ob529/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1954
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Norm

ZPO §477 Abs1 Z5 E
ZPO §503 Z1 B2

Rechtssatz

Sanierung der Nichtigkeit eines Berufungsverfahrens (da ohne eine Berufungsmitteilung abzuwarten, ein Aufhebungsbeschluß in nicht öffentlicher Sitzung gefaßt wurde), wenn den Parteien im weiteren Verfahren die Nachholung dessen, was sie in der nicht abgehaltenen Berufungsverhandlung vorzubringen hatte, ermöglicht wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 777/54
    Entscheidungstext OGH 01.12.1954 3 Ob 777/54
  • 8 Ob 529/81
    Entscheidungstext OGH 17.12.1981 8 Ob 529/81
    Vgl; Beisatz: Wird dem Berufungsgegner keine Gelegenheit zur Erstattung einer Berufungsmitteilung gegeben, so ist dies als Verweigerung des rechtlichen Gehörs zu werten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0042227

Dokumentnummer

JJR_19541201_OGH0002_0030OB00777_5400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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