Norm
ZPO §477 Abs1 Z5 ERechtssatz
Sanierung der Nichtigkeit eines Berufungsverfahrens (da ohne eine Berufungsmitteilung abzuwarten, ein Aufhebungsbeschluß in nicht öffentlicher Sitzung gefaßt wurde), wenn den Parteien im weiteren Verfahren die Nachholung dessen, was sie in der nicht abgehaltenen Berufungsverhandlung vorzubringen hatte, ermöglicht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0042227Dokumentnummer
JJR_19541201_OGH0002_0030OB00777_5400000_004