RS OGH 1954/12/15 1Ob902/54

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Veröffentlicht am 15.12.1954
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Norm

EO §7 Ba

Rechtssatz

Wenn der Exekutionstitel auf "Herausgabe der gesamten zum zweimaligen Überziehen notwendigen Bettwäsche" lautet, so ist hinsichtlich der Herausgabe von zwei Leintüchern und zwei Polsterüberzügen der Titel bestimmt, denn es ist sicher, daß jedenfalls zum einmaligen Überziehen ein Leintuch und ein Polsterüberzug notwendig sind. Das darüber hinausgehende Begehren ist mangels Bestimmtheit des Titels abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 902/54
    Entscheidungstext OGH 15.12.1954 1 Ob 902/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000515

Dokumentnummer

JJR_19541215_OGH0002_0010OB00902_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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