RS OGH 1954/12/22 1Ob944/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1954
beobachten
merken

Norm

ZPO §237 Abs4

Rechtssatz

Unwidersprochene "Klagsrücknahme hinsichtlich einer Klagserweiterung unter Anspruchsverzicht, jedoch unter Vorbehalt der Einbringung einer Wiederaufnahmsklage nach rechtskräftiger Entscheidung des Verwaltungsverfahrens" schließt neuerliche Klage hinsichtlich dieses Teiles des Begehrens nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 944/54
    Entscheidungstext OGH 22.12.1954 1 Ob 944/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039775

Dokumentnummer

JJR_19541222_OGH0002_0010OB00944_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten