Norm
ZPO §237 Abs4Rechtssatz
Unwidersprochene "Klagsrücknahme hinsichtlich einer Klagserweiterung unter Anspruchsverzicht, jedoch unter Vorbehalt der Einbringung einer Wiederaufnahmsklage nach rechtskräftiger Entscheidung des Verwaltungsverfahrens" schließt neuerliche Klage hinsichtlich dieses Teiles des Begehrens nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039775Dokumentnummer
JJR_19541222_OGH0002_0010OB00944_5400000_001