Norm
ABGB §484Rechtssatz
Das Wegerecht ( Recht des Fussteiges ) begreift wohl das Befahren des Weges mit einem Kinderwagen, in dem sich ein Kind befindet, in sich, nicht aber das Fahren mit einem Fahrrad oder das Schieben desselben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0011742Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009