Norm
ABGB §870 CIRechtssatz
Ob eine List einen Einfluss auf die Willensbildung des anderen hatte, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0014762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021