Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Wenn der Beklagte sein nicht vorschriftsmäßig beleuchtetes Auto auf der Fahrbahn stehen läßt, und der Kläger bei der von ihm verwendeten Beleuchtung mit seinem Motorrad zu schnell gefahren ist und die Fahrbahn zu wenig aufmerksam beobachtet hat, Schadensverteilung je zur Hälfte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026820Dokumentnummer
JJR_19550105_OGH0002_0020OB00830_5400000_001