Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Der gefährdete Teil hat, solange der Ehescheidungsprozeß dauert, grundsätzlich darauf Anspruch; in der Ehewohnung vor Übergriffen des Beklagten wirksam geschützt werden. In jedem einzelnen Falle muß die Lage besonders beurteilt werden. Immer aber wird richtungsgebend sein, daß die Entfernung eines Ehegatten aus der Wohnung, gleichgültig ob er deren Mieter ist oder nicht, erst dann erfolgen kann, wenn der abgesonderte Wohnort nur durch diese Maßnahme erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005413Dokumentnummer
JJR_19550105_OGH0002_0010OB00891_5400000_001