Norm
EO §35 Abs3 BRechtssatz
Wurde im Oppositionsprozeß eine Klagserweiterung zugelassen, so geht die Rechtskraft des die Zulassung aussprechenden Beschlusses einer nachträglichen Wahrung der (durch die Klagserweiterung verletzten) Eventualmaxime vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001323Dokumentnummer
JJR_19550113_OGH0002_0020OB00939_5400000_001