Norm
ZPO §528 D3dRechtssatz
Um eine Kostenentscheidung handelt es sich selbst dann, falls das Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt ist, wenn unmittelbarer Gegenstand der Entscheidung nicht eine Kostenfrage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044190Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017