RS OGH 1955/1/19 1Ob800/54, 3Ob513/55, 6Ob309/68, 3Ob117/70 (3Ob118/70, 3Ob119/70), 3Ob149/70, 4Ob57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1955
beobachten
merken

Norm

ZPO §528 D3d

Rechtssatz

Um eine Kostenentscheidung handelt es sich selbst dann, falls das Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt ist, wenn unmittelbarer Gegenstand der Entscheidung nicht eine Kostenfrage ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044190

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten