Norm
MG §19 Abs2 Z3 A2Rechtssatz
Wurden in der Kündigung bestimmte Vorfälle als Kündigungsgrund angeführt, so ist eine nachträgliche Erweiterung ausgeschlossen (gleicher Rechtssatz wie MietSlg 13210).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Zur gegenteiligen jüngeren Rechtsprechung vergleiche insbesonders RS0106599.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0067602Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016