RS OGH 1955/1/20 Ds80/54

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Veröffentlicht am 20.01.1955
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt offenkundigen Tatsachen widerstreitende Prozeßbehauptungen seines Prozeßgegners als Erfindungen bezeichnet, liegt darin kein Disziplinarvergehen; wohl aber, wenn die Ergebnisse des Verfahrens dazu keine begründete Veranlassung geben und der Gegner herabgesetzt werden soll.

Entscheidungstexte

  • Ds 80/54
    Entscheidungstext OGH 20.01.1955 Ds 80/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056232

Dokumentnummer

JJR_19550120_OGH0002_0000DS00080_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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