RS OGH 1955/2/2 3Ob46/55

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Veröffentlicht am 02.02.1955
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Norm

ZPO §405 A

Rechtssatz

Keine Klagsüberschreitung, sondern Richtigstellung der unrichtigen Bezeichnung des Unternehmens, wenn Kläger Rechnungslegung begehrt und der Meinung ist, daß das Unternehmen vom Beklagten unter seiner protokollierten Firma betrieben wird, während es tatsächlich unter einer anderen Bezeichnung betrieben wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 46/55
    Entscheidungstext OGH 02.02.1955 3 Ob 46/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041019

Dokumentnummer

JJR_19550202_OGH0002_0030OB00046_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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