Norm
ZPO §405 ARechtssatz
Keine Klagsüberschreitung, sondern Richtigstellung der unrichtigen Bezeichnung des Unternehmens, wenn Kläger Rechnungslegung begehrt und der Meinung ist, daß das Unternehmen vom Beklagten unter seiner protokollierten Firma betrieben wird, während es tatsächlich unter einer anderen Bezeichnung betrieben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041019Dokumentnummer
JJR_19550202_OGH0002_0030OB00046_5500000_001