Norm
ABGB §1325 CRechtssatz
Hat ein Verletzter infolge des Spitalsaufenthaltes Kosten in seiner Haushaltsführung erspart, so muss er sich diesen ersparten Aufwand anrechnen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0030643Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020