RS OGH 1955/2/9 3Ob52/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1955
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Norm

HAG §6
HAG §29
ZPO §503 Z4 E4c22

Rechtssatz

Die Frage, ob auf Grund der festgestellten Tätigkeit des Vermittlers ein Provisionsanspruch entstanden ist oder nicht, ist keine Tatfrage, sondern eine Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043580

Dokumentnummer

JJR_19550209_OGH0002_0030OB00052_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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