Norm
UWG §9 C2Rechtssatz
Verkehrsgeltung wird noch nicht dadurch geschaffen, daß jemand ein Wort erfindet und bisher als einziger gebraucht, sondern erst dadurch, daß die Kundschaft das Wort mit einer bestimmten Unternehmung verbindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0078762Dokumentnummer
JJR_19550216_OGH0002_0030OB00854_5400000_002