Norm
AHG §1 Cd1cRechtssatz
Wenn die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde vom Verurteilten zurückgezogen wurde, kann er nicht eine Amtshaftungsklage auf eine Diskrepanz zwischen mündlich verkündetem Urteil und dessen schriftlicher Begründung stützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049838Dokumentnummer
JJR_19550302_OGH0002_0010OB00112_5500000_001