Norm
ABGB §1500Rechtssatz
Nicht jedes Vertrauen auf das öffentliche Buch führt den Anspruch auf den Schutz des § 1500 ABGB herbei. Wenn die Auskunft aus dem Grundbuch ( der bei der Gemeinde geführten Mappe) so unklar ist, daß der Erwerber keine Klarheit über die Lage einzelner Parzellen gewinnen kann, so darf er sich mit der Unklarheit nicht begnügen und eine beliebige Parzelle in Besitz nehmen, sondern er muß versuchen, auf geeignete Weise Klarheit zu gewinnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034972Dokumentnummer
JJR_19550302_OGH0002_0030OB00680_5400000_001