Norm
ZPO §228 FRechtssatz
Auch durch ein Zugeständnis der Beklagten, keine Rechte zu haben, wird das rechtliche Interesse der Kläger nicht vernichtet, das Nichtbestehen eines Mietverhältnisses durch Urteil festgestellt zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039048Dokumentnummer
JJR_19550302_OGH0002_0010OB00085_5500000_001