Norm
ABGB §1380 ARechtssatz
Bestehen eines Grundgeschäftes nicht erforderlich. Den Beklagten trifft die Beweislast für seine Behauptung, daß dem Vergleich, auf den sich der Klagsanspruch stützt, kein gültiges Rechtsgeschäft zugrunde liege.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0032574Dokumentnummer
JJR_19550302_OGH0002_0030OB00108_5500000_001