RS OGH 1955/3/16 1Ob168/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §1116a

Rechtssatz

Wenn der Vermieter mit Berufung auf die zwischen den Erben getroffenen Vereinbarungen und damit in Anerkennung derselben die Kündigung nur gegen die Erben richtet, denen das Mietrecht im Erbteilungswege von den anderen Erben überlassen wurde, so kann ihm nicht eingewendet werden, daß er auch die anderen Erben hätten kündigen müssen, die infolge der Erbteilung aus dem Mietverhältnis ausgeschieden sind.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 168/55
    Entscheidungstext OGH 16.03.1955 1 Ob 168/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025738

Dokumentnummer

JJR_19550316_OGH0002_0010OB00168_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten