Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Wenn der Vermieter mit Berufung auf die zwischen den Erben getroffenen Vereinbarungen und damit in Anerkennung derselben die Kündigung nur gegen die Erben richtet, denen das Mietrecht im Erbteilungswege von den anderen Erben überlassen wurde, so kann ihm nicht eingewendet werden, daß er auch die anderen Erben hätten kündigen müssen, die infolge der Erbteilung aus dem Mietverhältnis ausgeschieden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025738Dokumentnummer
JJR_19550316_OGH0002_0010OB00168_5500000_001