Norm
KollV für die Glasindustrie PktIXRechtssatz
Da der KollV den Verfall der Ansprüche aus dem Dienstverhältnis für den Fall vorsieht, als sie nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Auszahlungstage jener Lohnwoche geltend gemacht werden, in der sie entstanden sind, ohne ausdrücklich zu sagen, daß damit nur die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gemeint ist, genügt zur Wahrung der Ansprüche bereits die Geltendmachung innerhalb der vorgesehenen Frist gegenüber dem Dienstgeber.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0064449Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2011