Norm
ABGB §879 CIIo1Rechtssatz
Zur Gegenforderung des Dienstgebers, der Überstundenleistungen des Dienstnehmers lohnsteuermäßig als von der Ehefrau des letzteren erbracht behandelt, normal honoriert, nachträglich aber den vollen Lohnsteuerbetrag bezahlt und diesen Betrag dem Überstundenbegehren des Dienstnehmers als Gegenforderung entgegensetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024584Dokumentnummer
JJR_19550322_OGH0002_0040OB00034_5500000_001