Norm
1.DVEheG §18Rechtssatz
Zur Frage der Streitanhängigkeit zwischen einer im Jahre 1945 eingebrachten Klage und Aufhebung, eventuell Scheidung der Ehe wegen Unfruchtbarkeit, deren Bearbeitung als nicht dringlich zurückgestellt wurde, und einer im Jahre 1953 neu eingebrachten, auf § 49 EheG gestützten Scheidungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039384Dokumentnummer
JJR_19550325_OGH0002_0070OB00140_5500000_001