Norm
ABGB §354 A2Rechtssatz
Der Hauseigentümer kann nicht gegen jemanden, der sein Recht auf Benützung der gemieteten Räume vom verstorbenen Mieter ableitet, gleichgültig, ob dieses Recht in Untermiete, Leihe oder widerruflicher Bittleihe oder irgend einem partiarischen Verhältnis und dergleichen besteht, über den Mieter hinweg mit Räumungsklage vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0007670Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011