Norm
ZPO §130Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluß, womit das bereits geschlossene Verfahren wieder eröffnet und eine Tagsatzung angeordnet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036636Dokumentnummer
JJR_19550330_OGH0002_0030OB00155_5500000_001