Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Es fehlt das rechtliche Interesse, wenn bei Bestehen einer gemeinsamen Hauptmiete zwischen zwei Personen der eine Hauptmieter gegen den anderen eine Feststellungsklage einbringt, daß er "zu gleichen Teilen" mit dem anderen Hauptmieter sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0038876Dokumentnummer
JJR_19550420_OGH0002_0070OB00184_5500000_001