Norm
ZPO §503 Z2 C3bRechtssatz
Die Meinung der Unterinstanzen, auch ohne Augenschein verläßliche Feststellungen treffen zu können, ist eine in dritter Instanz nicht überprüfbare Frage der Beweiswürdigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043206Dokumentnummer
JJR_19550420_OGH0002_0010OB00254_5500000_001