RS OGH 1955/5/18 3Ob267/55, 6Ob174/71, 4Ob229/07s, 7Ob208/09b, 8Ob84/11b, 5Ob179/17k, 6Ob206/21v, 6O

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Veröffentlicht am 18.05.1955
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Norm

ZPO §477 Abs1 Z5 D5

Rechtssatz

Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z5 ZPO kann nur von demjenigen, gegen den ein Verfahren durchgeführt wurde, ohne dass er in diesem vertreten war, geltend gemacht werden, nicht aber von seinem Gegner, der selbst mit der Bestellung des Kurators für die nicht vertretene Prozesspartei einverstanden war (SZ XI/146, RZ 1934,77 und anderes mehr).

Anmerkung

Bem zum RS: Siehe auch RS0041952.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 267/55
    Entscheidungstext OGH 18.05.1955 3 Ob 267/55
  • 6 Ob 174/71
    Entscheidungstext OGH 01.09.1971 6 Ob 174/71
    Auch;
  • 4 Ob 229/07s
    Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 229/07s
    Vgl; Beisatz: Es kann offen bleiben, ob nur derjenige den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO geltend machen kann, dessen Schutz durch die Außerachtlassung der Vorschriften beeinträchtigt oder verletzt wurde. (T1)
    Veröff: SZ 2008/65
  • 7 Ob 208/09b
    Entscheidungstext OGH 16.12.2009 7 Ob 208/09b
    Auch; Beisatz: Die zum Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 5 ZPO vertretene Rechtsansicht, dass diesen nur derjenige geltend machen kann, dessen gesetzlicher Schutz durch die Außerachtlassung der Vorschrift beeinträchtigt oder verletzt wurde, nicht aber vom Gegner (RIS-Justiz RS0041952, RS0041988), wird auch auf Fälle des Vollmachtsmangels nach § 1008 ABGB ausgedehnt, weil diese Bestimmung lediglich der Gefahr begegnen will, dass sich der Machtgeber durch Erteilung einer allgemeinen Vollmacht dem Machthaber völlig ausliefert. (T2)
  • 8 Ob 84/11b
    Entscheidungstext OGH 24.04.2012 8 Ob 84/11b
    Auch
  • 5 Ob 179/17k
    Entscheidungstext OGH 15.05.2018 5 Ob 179/17k
    Vgl; Beisatz: Hier: Keine Beteiligung des Sachwalters der 4.-Beklagten am bisherigen Verfahren. (T3)
  • 6 Ob 206/21v
    Entscheidungstext OGH 22.12.2021 6 Ob 206/21v
    Vgl
  • 6 Ob 3/22t
    Entscheidungstext OGH 02.02.2022 6 Ob 3/22t
    Vgl

Schlagworte

Nichtigkeitsgründe, Prozessfähigkeit, gesetzliche Vertretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041988

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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