Norm
ABGB §163 I1Rechtssatz
Wiederaufnahmsklage gegen Versäumungsurteil in Vaterschaftssachen. Nichtgeltendmachung der zu kurzen Tragdauer des Kindes im Vorprozeß ist Verschulden im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO. Der Minderjährige hat das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters zu vertreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048345Dokumentnummer
JJR_19550518_OGH0002_0010OB00324_5500000_001