RS OGH 1955/5/18 3Ob243/55

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Veröffentlicht am 18.05.1955
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Norm

ABGB §906
ABGB §907
ABGB §986
ABGB §1447

Rechtssatz

Wird als Wertsicherung dem Verpächter ein Wahlrecht eingeräumt, an Stelle von Geld eine bestimmte Ware zu begehren, so kann er eine Ware ähnlicher Art verlangen, wenn die vereinbarte Ware nicht mehr erzeugt wird und die Vertragsbestimmung nur im Interesse des einen Teiles aufgenommen wurde, der seinerzeit den Vertrag vollständig erfüllt hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 243/55
    Entscheidungstext OGH 18.05.1955 3 Ob 243/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024620

Dokumentnummer

JJR_19550518_OGH0002_0030OB00243_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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