Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Daraus, dass die klagende Partei die Erstbeklagte in der Wohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses jahrelang beließ, lässt sich noch nicht zwingend auf den Willen der klagenden Partei zurückschließen, den Charakter der Wohnung als Dienst-, Werks- oder Betriebswohnung aufzugeben und nunmehr ein Mietverhältnis mit allen seinen einschneidenden Folgewirkungen zu begründen. Abgrenzung zwischen Miet- und Lohnvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0014308Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016