Norm
ABGB §142 IRechtssatz
Der Rechtsweg für die Klage einer reichsdeutschen Mutter auf Übergabe ihres ehelichen Kindes (das sich in Österreich bei Pflegeeltern befindet) an sie ist zulässig. Ein solches Übergabebegehren ist vollstreckbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000242Dokumentnummer
JJR_19550525_OGH0002_0010OB00347_5500000_001