Norm
GBG §35Rechtssatz
Ein Gesuch um Vormerkung des Eigentumsrechtes ist abzuweisen, wenn nicht einmal die Einlagezahl angeführt ist und eine unrichtige Grundstückbezeichnung angegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0060692Dokumentnummer
JJR_19550601_OGH0002_0020OB00335_5500000_001