Norm
GBG §14 Abs2Rechtssatz
Die Einverleibung einer existent gewordenen Forderung stellt eine Umwandlung des Höchstbetragspfandrechtes in ein auf eine ziffernmäßig bestimmte Forderung lautendes Pfandrecht aus einem bestimmten Kreditverhältnis dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0060588Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009