RS OGH 1955/6/8 7Ob266/55, 5Ob10/09w

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Veröffentlicht am 08.06.1955
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Norm

GBG §14 Abs2

Rechtssatz

Die Einverleibung einer existent gewordenen Forderung stellt eine Umwandlung des Höchstbetragspfandrechtes in ein auf eine ziffernmäßig bestimmte Forderung lautendes Pfandrecht aus einem bestimmten Kreditverhältnis dar.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 266/55
    Entscheidungstext OGH 08.06.1955 7 Ob 266/55
  • 5 Ob 10/09w
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 10/09w
    Auch; Beisatz: An der Stelle und im Rang einer Höchstbetragshypothek kann nur eine Festbetragshypothek mit einem Kapitalsbetrag einverleibt werden, der erst unter Hinzurechnung der drei Jahre rückständigen Zinsen den Höchstbetrag erreicht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0060588

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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