Norm
ZPO §55Rechtssatz
Einer Partei kann die Bekämpfung der Entscheidung in der Hauptsache durch eine rechtzeitig eingebrachte Berufung nicht deshalb abgeschnitten werden, weil sie schon vor Einbringung dieser Berufung eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Urteiles hinsichtlich der Höhe der bestimmten Kosten durch Einbringung eines Kostenrekurses geltend gemacht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2013