RS OGH 1955/6/8 7Ob279/55, 1Ob3/81 (1Ob4/81), 6Ob630/87 (6Ob631/87), 8Ob548/93, 5Ob226/02z, 7Ob311/0

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Veröffentlicht am 08.06.1955
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Norm

ZPO §55
ZPO §461

Rechtssatz

Einer Partei kann die Bekämpfung der Entscheidung in der Hauptsache durch eine rechtzeitig eingebrachte Berufung nicht deshalb abgeschnitten werden, weil sie schon vor Einbringung dieser Berufung eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Urteiles hinsichtlich der Höhe der bestimmten Kosten durch Einbringung eines Kostenrekurses geltend gemacht hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036043

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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