Norm
VersVG §39 Abs1Rechtssatz
Ein Mahnschreiben, das nur auf einer bloßen Allonge eines Posterlagscheines enthalten ist, entspricht nicht den Anforderungen, die das Gesetz voraussetzt, wenn es an die Nichtbeachtung der Mahnung, die im § 39 VersVG angeführten schwerwiegenden Folgen knüpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0080763Dokumentnummer
JJR_19550615_OGH0002_0030OB00314_5500000_001