Norm
ABGB §1233 ERechtssatz
Auf Grund des Exekutionstitels gegen einen der Partner der ehelichen Gesellschaft, (Gütergemeinschaft) kann in das Gesamtgut Exekution geführt werden. Nur wenn auch gegen den zweiten Ehepartner Exekution geführt werden soll, bedarf es auch eines Exekutionstitels gegen diesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000361Dokumentnummer
JJR_19550622_OGH0002_0030OB00317_5500000_001