Norm
ABGB §1315 IVRechtssatz
Eine Bäckerei kann nicht als "gefährlicher Betrieb" gewertet werden, mögen ihr auch in gewissen Zeitabständen regelmäßig Mehlsäcke über den Gehsteig angeliefert werden. (Ausrinnen von Mehl aus den Säcken während des Transportes über den Gehsteig und Vermengung des Mehles mit Regenwasser zu einer glitschigen Masse).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029301Dokumentnummer
JJR_19550629_OGH0002_0020OB00318_5500000_001