RS OGH 1955/6/29 2Ob318/55

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Veröffentlicht am 29.06.1955
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Norm

ABGB §1315 IV

Rechtssatz

Eine Bäckerei kann nicht als "gefährlicher Betrieb" gewertet werden, mögen ihr auch in gewissen Zeitabständen regelmäßig Mehlsäcke über den Gehsteig angeliefert werden. (Ausrinnen von Mehl aus den Säcken während des Transportes über den Gehsteig und Vermengung des Mehles mit Regenwasser zu einer glitschigen Masse).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 318/55
    Entscheidungstext OGH 29.06.1955 2 Ob 318/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029301

Dokumentnummer

JJR_19550629_OGH0002_0020OB00318_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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